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| www.oriens-extremus.de > OE 34 > Rezensionen |
Karl Bünger war zu seinem siebzigsten Geburtstag 1973 ein Heft des Oriens Extremus gewidmet worden, wo sich ein kurzes Schriftenverzeichnis und ein Porträt des Jubilars findet. Bedauerlicherweise kann die vorliegende Festschrift zum 75. Geburtstag (1978), die leider erst drei Jahre später erscheinen konnte, weder mit einem Foto noch mit einer Würdigung oder einer Biographie des Gefeierten aufwarten. Das Vorwort der Herausgeber gibt stattdessen eine Übersicht des Inhalts des Bandes. Lediglich das Schriftenverzeichnis Büngers ist dankenswerterweise von Oskar Weggel erweitert und aktualisiert worden (S. 313-318). Dies ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der Fassung in OE, doch scheint manches zu fehlen. Da eine Festschrift dazu tendiert, das Schaffen eines Gelehrten wenigstens zu umreißen, gebe ich hier einige Ergänzungen:
Zu ergänzen ist ferner der korrekte Titel: Das Zivil- und Handelsgesetzbuch sowie Wechsel- und Scheckgesetz von China. Marburg: Elwert 1934. (= Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht.73.)
Beim Umfang der Quellen zur Rechtsgeschichte der T'ang-Zeit ist die Angabe in XV, 311 S. zu berichtigen.
"Fünfzig Jahre Rechtsreform in China" findet sich in Überseerundschau.2.1950, Heft 1, S. 28-29, "The punishment of lunatics ... " in: Studia Serica.9.1950, Teil 2, S.~16. Die Beiträge zur Rechtsforschung. 1950 (mit Die Rezeption des europäischen Rechts in China) sind Deutsche Landesreferate zum 3. Internationalen Kongreß für Rechtsvergleichung in London.
Während der biographisch-bibliographische Aspekt der Festschrift also enttäuschend ist, kann man den Inhalt des Bandes als wohlgelungen betrachten. Die Zahl und Art der Beiträge und das Renommé der Autoren wie auch der gediegene Satz zeugen dafür. Das Vorwort der Herausgeber gibt eine Übersicht des Inhalts: Die ersten vier Artikel beschäftigen sich mit der Entwicklung von Institutionen und Konzepten während der formativen Periode des bürokratischen Kaiserreichs, das als Modell für die spätere chinesische Staatslehre und Gesetzgebung gedient hat. (L. Vandermeersch: Le développement de la procédure écrite dans l'administration chinoise et l'époque ancienne; A.F.P. Hulsewé: Weights and measures in Ch'in law; Rafe de Crespigny: Inspection and surveillance officials under the two Han dynasties; Michael Loewe: The authority of the emperors of Ch'in and Han). Jacques Gernet behandelt einen Fall lebhafter Kritik gegen traditionelle Institutionen und Praktiken, die Besessenheit von Schreibtischarbeit und die Präfekturverwaltung (L'homme ou la paperasse: Aperçu sur les conceptions politiques de T'ang Chen). Obwohl aus dem 17. Jahrhundert stammend, können diese Dokumente einige Unzulänglichkeiten früherer Zeiten, für die sich entsprechende Kritik nicht mehr erhalten zu haben scheint, in die richtige Perspektive bringen. Harro von Senger geht auf die Gesetzgebung zur Staatssicherheit in der VR China ein und erläutert die Schwierigkeiten, verläßliche Informationen über das Recht in der VR zu erlangen. Die folgenden drei Artikel beschreiben einen Komplex von aufrührerischen Handlungen, die als Beleidigung des Kaisers angesehen wurden, sowie die Bürokratie und die Strafen gemäß zwei Gesetzbüchern. Ein interessanter Punkt bei den Artikeln von Wallace Johnson (Group criminal liability in the T'ang code) und Paul H. Ch'en (Disloyalty to the state in late imperial China) besteht darin, daß sie sich beide mit demselben Typ von Vergehen zu verschiedenen Perioden der chinesischen Geschichte befassen. Marinus J. Meijer untersucht einen wichtigen Aspekt der Beziehung zwischen Regierung und Untertanen, den Amtsmißbrauch von Beamten, die Strafbestimmungen und ihre konzeptuelle Grundlage. Dan Fenno Henderson stellt Fragen bezüglich der Entfernung des Rechts vom tatsächlichen Leben und die unterschiedlichen Konzeptionen von Recht und Gerechtigkeit in Ost und West (The role of law in Japan: some issues). Auf diese schwierigen Fragen kann am ehesten der Artikel von Peter Seidel (Das Zurücktreten des Gesetzbuches zugunsten der Erlasse im Recht der Sung-Zeit) als Antwort angesehen werden: Die Abweichungen vom kodifizierten Recht der Sung-Zeit und der Ausbau könne als Versuch angesehen werden, das Recht mit den jeweiligen Ideen und Notwendigkeiten zu harmonisieren.
Die folgenden drei Artikel befassen sich mit den Zusammenhängen und Konflikten zwischen dem chinesischen und nicht-chinesischen Rechtssystemen. Herbert Franke (Jurchen customary law and the Chinese law of the Chin dynasty) beschreibt einige Rechtsbräuche der Jurcen die trotz der Tendenz, das chinesische kodifizierte Recht zu übernehmen, überlebt haben. Nguyên Ngoc Huy skizziert die Übernahme des chinesischen Strafrechts in Vietnam sowie einige Unterschiede zwischen vietnamesischem und chinesischem Recht (The penal code of Vietnam's Lê dynasty). Robert Heuser stellt bezüglich der Übernahme westlichen Verfassungsrechts und der Prinzipien seiner Exegese in der Republik China fest, daß dieses Unternehmen auf Grund politischer Pressionen auf die Juristen nur teilweise erfolgreich war (Die Interpretation der Verfassung durch die Versammlung der Hohen Richter in Taiwan). Im Gegensatz zu den bisherigen Artikeln, die im wesentlichen staatliches Recht behandelten, geht John D. Langlois Jr. einer quasi-autonomen Rechtsform, dem lokalen Familienrecht nach (Authority in family legislation: The Cheng family rules). Chin Kim beschließt den Band mit der Darstellung eines Lehrprogramms für ostasiatisches Recht (The Teaching of Asian Law), wie es in den USA verwendet wird.
Der Satz ist gut lesbar und übersichtlich, mit Fußnoten unten auf der Seite und durchgehend chinesischen Zeichen im Text. Ein etwas penetranter Druckfehler ist das mehrfache Auftauchen von Kirollov, gemeint ist der Ingenieur Kirilov, aus Dostojevskijs Dämonen (S. 179).
Ein vielseitiger, gelungener Sammelband, der den breiten Interessen des Jubilars ebenso gerecht wird wie denen des juristisch oder historisch versierten Lesers.
Hartmut Walravens, Berlin
Latest update: 2005-08-18 Impressum