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Jörg-Michael SCHEIL: Chinesische Darlehensverträge aus Turfan-Funden. Ein Beitrag zur Geschichte des chinesischen Privatrechts.
Göttingen: Muster-Schmidt 1992. v, 87 S. (Göttinger Studien zur Rechtsgeschichte, Bd. 20.)

Quellen zur Kenntnis der Geschichte des vormodernen chinesischen Vermögensrechts sind Aufzeichnungen des betreffenden lokalen Gewohnheitsrechts, wie sie seit Beginn des 20. Jahrhunderts von chinesischen Regierungsstellen im Zusammenhang mit Kodifikationsprojekten und von japanischen Wissenschaftlern im Gefolge der Besetzung chinesischer Territorien durchgeführt wurden, ferner gedruckte, in Handbüchern aus der mittleren und späteren Kaiserzeit enthaltene Vertragsmuster, insbesondere aber handschriftliche Vertragsurkunden, wie sie bei archäologischen Exkursionen in Zentralasien zutage gefördert wurden. Jacques Gernet, Noboru Niida und Harro von Senger haben in solchem Material enthaltene Kaufverträge analysiert. Einen weiteren Schritt auf diesem in der sinologischen Rechtsforschung weniger beachteten Gebiet unternimmt die vorliegende kurze, aber gehaltvolle Arbeit über Darlehensverträge. Der Autor legt zehn solcher 1959 im Turfan-Gebiet im Grab eines 673 gestorbenen Militärangehörigen (der Gläubiger der meisten Verträge) gefundenen Dokumente vor und beabsichtigt, "das Darlehen als rechtliche, aber auch soziale Beziehung zwischen den Beteiligten zu beschreiben" (S. 1).

Die Vertragsdokumente werden auf 25 Seiten im Originaltext und in annotierter Übersetzung präsentiert: acht Verträge über Gelddarlehen, zwei über Darlehen in Seide. Die Verträge sind knapp und in standardisierten Wendungen formuliert. Sie enthalten Stipulationen über Art und Höhe des Darlehensgegenstandes, über die Rückzahlungspflicht, über Höhe, Art und Fälligkeit der Zinsen, Bürgschaft und diverse Arten von Sachsicherheiten (aus dem beweglichen und/oder unbeweglichen Familienvermögen), Vertragsstrafe und Vollstreckung. Daß eine Vereinbarung über die Beilegung von bei der Vertragsabwicklung auftretenden Streitigkeiten (etwa bei Vollstreckungshandlungen des Gläubigers) durchweg fehlt, hängt wohl damit zusammen (der Autor deutet es indirekt an), daß die Durchführung zivilrechtlicher Transaktionen stets durch die Strafgesetze sanktioniert wurde, ein Streit z.B. über die Wertadäquanz der Vermögensgegenstände, auf die der Gläubiger im Vollstreckungsfall Zugriff nahm, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren über unrechtmäßiges Erlangen von Vermögenswerten zu behandeln war.

Der chinesische Text, der zu einem Großteil aus Personen- und Ortsnamen und standardisierten Wendungen besteht, gibt nur wenige Übersetzungsprobleme auf, manche unklar erscheinende Formulierung hat anderswo eine überzeugende Übersetzung gefunden, so daß letztlich nur wenige Fragezeichen stehen bleiben. In seiner Analyse untersucht der Autor Person, Status und Bezeichnung der Vertragsparteien, den Vertragsgegenstand (Geld, Seide), Form und Funktion der Urkunden sowie die einzelnen Vertragsklauseln. Dies gibt Anlaß nicht nur zu zahlreichen sozial-, wirtschafts- und rechtshistorischen sowie die Terminologie betreffenden Erläuterungen und Erwägungen, sondern zielt - unter Verwendung eines auf andere antike Rechte gerichteten vergleichenden Blicks - auf die Ermittlung von Elementen der vormodernen chinesischen Zivilrechtsdogmatik. So werden Rechtsinstitute wie Realkontrakt, Vertragsstrafe, Pfandrecht, Gesamtschuld, Bürgschaft und Haftung in ihrer sich aus den Vertragsdokumenten und dem historischen Gesetzesrecht ergebenden Gestalt aufgewiesen. Die Arbeit gibt so einen lebendigen Eindruck von wichtigen Aspekten der Sozial- und Wirtschaftsverhältnisse während des chinesischen Mittelalters und ihnen dienender Rechtsinstitute.

Robert Heuser, Köln



Latest update: 2005-08-18  Impressum

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